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   BVerwG, 24.06.1993 - 2 B 76.93   

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https://dejure.org/1993,14668
BVerwG, 24.06.1993 - 2 B 76.93 (https://dejure.org/1993,14668)
BVerwG, Entscheidung vom 24.06.1993 - 2 B 76.93 (https://dejure.org/1993,14668)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Juni 1993 - 2 B 76.93 (https://dejure.org/1993,14668)
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  • BVerwG, 16.10.1979 - 2 B 61.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beginn der Sechsmonatsfrist

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1993 - 2 B 76.93
    Eine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann vor, wenn das Berufungsgericht in einer die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Rechtsauffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - ; vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).
  • BVerwG, 17.01.1975 - VI CB 133.74

    Verwirkung von beamtenrechtlichen Ansprüchen - Nichtzulassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1993 - 2 B 76.93
    Eine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann vor, wenn das Berufungsgericht in einer die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Rechtsauffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - ; vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).
  • BVerwG, 11.05.1971 - VI B 59.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zusage der Übernahme in den

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1993 - 2 B 76.93
    Eine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann vor, wenn das Berufungsgericht in einer die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Rechtsauffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - ; vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).
  • BVerwG, 20.07.1989 - 2 B 33.88

    Schulbildung - Besuch einer Fachoberschule - Besoldung - Dienstalter - Anrechnung

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1993 - 2 B 76.93
    Die Rüge, die angefochtene Entscheidung weiche von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Juli 1989 - BVerwG 2 B 33.88 - (Buchholz 240 § 28 Nr. 16) ab, greift nicht durch.
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